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DRK Pflegeeinrichtung "Luisendomizil"

Ansprechpartner

André Erdmann-Mischuda

Leiter Pflegeeinrichtung

Tel: 03981 3490420

DRK Pflegeeinrichtung

„Luisendomizil“

Penzliner Straße 58

17235 Neustrelitz

Das Neustrelitzer „Luisendomizil“ ist eine Pflegeeinrichtung der „vierten Generation“ - hier bestimmt ein familiäres Umfeld den Alltag der 80 Bewohner*innen, die in vier Häusern auf zwei Ebenen in sieben Wohngruppen miteinander leben. Separat im Erdgeschoss befindet sich das stationäre Hospiz.

Neben der Langzeitpflege wird auch die Kurzzeitpflege entsprechend den neuesten Qualitätsstandards von Pflegeteams durchgeführt.

Foto: M. Runge / DRK KV MSP e.V.

Die Bewohner*innen leben in Einzel- oder Doppelzimmern in ihren Wohngruppen, die zur besseren Orientierung farblich unterschiedlich gestaltet wurden. Herzstück jeder Wohngruppe ist der historisch angehauchte Wohnbereich, in dem die Bewohner*innen miteinander Zeit verbringen. Ergänzt wird die Wohngruppe durch eine Wohnküche, in dem die Bewohner*innen eigenständig Getränke und einen kleinen Imbiss zubereiten können. Verschiedene gemütliche Sitzecken im Innen- und Außenbereich laden zum Verweilen ein.

Ziel der Pflege ist, die Eigenständigkeit der Bewohner*innen so lange wie möglich zu bewahren und ihnen zahlreiche aktivierende Angebote dazu zu unterbreiten.

 

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  • Die Entscheidung

    Sie oder ein naher Angehöriger benötigen Hilfestellungen zur Bewältigung des Lebensalltages, weil eine Pflegebedürftigkeit vorliegt? Ein Leben in der Häuslichkeit lässt sich allein nicht mehr umsetzen, weil kompetente Unterstützung benötigt wird?

    Dann ist eine stationäre Pflegeeinrichtung  des DRK Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte e.V. eine Option, mit der eine professionelle Hilfe zur Verfügung steht.

    Und nicht nur das - hier wird aus Überzeugung eine Pflegequalität geboten, die über das geforderte Maß von Krankenkassen hinausgeht. Von der Erfüllung höchster Pflege- und Behandlungsstandards und der Umsetzung der MAAS-BGW-Richtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz profitieren sowohl die MitarbeiterInnen als auch die BewohnerInnen in hohem Maße.

  • Die Kosten

    Das Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung verursacht Kosten.

    Das Maß an erforderlichen Hilfestellungen muss in einem persönlichen Gespräch mit der Pflegedienstleitung indiviuell abgeklärt werden, damit ein konkretes Angebot für die Aufnahme in die Pflegeeinrichtung unterbreitet werden kann.

    Dieses Angebot bildet sowohl den Kostenaufwand als auch die Leistungen der Pflegeversicherung detailiert ab, so dass sich daraus auch klar ergibt, ob und inwieweit Eigenmittel zur Finanzierung zu erbringen sind.

  • Die Kostenübernahme

    Die entstehenden Kosten werden zum Teil durch die Pflegekasse übernommen. Voraussetzung dafür ist die Prüfung der persönlichen Situation durch den MDK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen.

    Menschen, die bei wiederkehrenden Aktivitäten im täglichen Leben ständig auf Hilfe angewiesen sind, wie zum Beispiel bei der Körperpflege, dem An- & Auskleiden, dem Zubettgehen bzw. Aufstehen, der Nahrungsaufnahme oder auch beim Gehen und Stehen, gelten als pflegebedürftig.

    Das Maß der Pflegebedürftigkeit variiert und muss deshalb individuell in einem Gutachten durch den MDK ermittelt werden, nachdem zunächst durch den Betroffenen selbst ein Antrag dazu bei der zuständigen Krankenkasse bzw. bei dem Träger der privat abgeschlossenen Pflegeversicherung gestellt wurde.

    Erfahrungsgemäß ist es ratsam, in Vorbereitung auf dieses Gutachten ein Pflegetagebuch zu führen, um den tatsächlichen Aufwand für die erforderlichen Hilfestellungen zu dokumentieren.

    Der MDK nimmt entsprechend der persönlichen Situation im Anschluss an dieses Gutachten eine Einstufung in eine der fünf Pflegegrade vor:

    • Pflegegrad 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 3 - schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

     

    Diese Einstufung entspricht einem Geldwert, den die Pflegekasse monatlich zur Umsetzung der Pflege entweder in Form einer Sachleistung oder in Form eines konkreten Geldbetrages zur Verfügung stellt.

    Alle entstehenden Kosten, die darüber hinaus gehen, werden privat finanziert.

  • Die Pflegeeinrichtung bietet
    • abgesicherte Versorgung durch medizinisches Fachpersonal, Betreuung durch Hausärzte, unmittelbare Nachbarschaft zum DRK-Kranken- und Ärztehaus sowie Apotheken im Ort
    • Einkaufsmöglichkeiten, die man gut zu Fuß erreichen kann
    • Öffentliche Einrichtungen wie Banken, Tiergarten, Theater u.v.m. im nahen Umfeld
    • sehr gute Verkehrsanbindungen mit Bus und Bahn
    • Parkplätze

     

    Die Pflegeeinrichtung ist abseits der Hauptverkehrsstraße ruhig gelegen. Die gepflegte Grünanlage bietet die Möglichkeit zu kleinen Spaziergängen oder einer erholsamen Zeit im Freien.

Haben Sie Fragen?

Sie wollen wissen ob ein Pflegeplatz frei ist, was es kostet oder wann Sie kommen können, um sich alles anzusehen ?

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gerne.